Neue Allgemeinverfügung zu Corona
Artikel vom 02.11.2020
Gültig ab November
Der Neckar-Odenwald-Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie ab 3. November. Das Land Baden-Württemberg hat die Coronaverordnung zum 2. November verschärft. Die neuen Regelungen sind selbstverständlich auch im Neckar-Odenwald-Kreis zu beachten.
Vollständige Allgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreis
Weiterführende Infos zur Corona-Pandemie der Gemeinde Schwarzach.