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Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Virtuelles Bürgerbüro (VOPS)
Wir bieten ein virtuelles Büro für öffentliche Dienstleistungen auf der Basis von Cisco Webex Meetings, das es den Bürgern ermöglicht, ihre Beratungen bequem von zu Hause aus zu erhalten.
Verarbeitungsunternehmen
ACP IT Solutions AG Hauzenberg
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Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

30 Tage
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

emanuel.graf@acp.de

Weitergabe an Drittländer

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schwarzach
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Lebenslagen: Gemeinde Schwarzach

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Lebenslagen

Hauptbereich

Bedarfsgegenstände

Unter dem Begriff "Bedarfsggenstände" sind die folgenden Produktgruppen zusammengefasst:

  • Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Geschirr, Maschinen in der Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittelverpackungen)
  • Behältnisse von Kosmetika oder Tabakprodukten
  • Gegenstände mit Körperkontakt (z.B. Bekleidung, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten)
  • Spielwaren und Scherzartikel (z.B. jede Art von Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver)
  • Haushaltschemikalien (z.B. Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays)

Aufgrund des Kontaktes mit Lebensmitteln, dem menschlichen Körper oder der Raumluft unterliegen auch Bedarfsgegenstände einer strengen Überwachung. Sie müssen bei üblicher Verwendung gesundheitlich unbedenklich sein.
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, die gesundheitsgefährdend sind oder dessen Geruch oder Geschmack verändern.

Auch für Bedarfsgegenstände gelten Kennzeichnungspflichten, wie beispielsweise:

  • Bei Spielzeug muss neben dem Hersteller auch eine Altersbegrenzung angegeben werden, wenn das Spielzeug nicht für Kleinkinder geeignet ist (z.B. "Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet aufgrund verschluckbarer Kleinteile").
    Über weitere Prüfzeichen informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Haushaltschemikalien müssen eine detaillierte Gebrauchsanweisung sowie Gefahrenhinweise enthalten.
    Produkte, die im Sinne des Chemikaliengesetzes gefährliche Zubereitungen sind, müssen zusätzlich mit einem auffälligen Gefahrensymbol (schwarz auf orangenfarbigem Hintergrund) gekennzeichnet sein.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Anwendung von Bedarfsgegenständen beachten:

  • Verwenden Sie Bedarfsgegenstände immer nur zu den vom Hersteller vorgesehenen Zwecken.
  • Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung und etwaige Sicherheits- und Warnhinweise.
  • Bewahren Sie gefährliche Stoffe (z.B. Putzmittel) immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Packungen mit kindersicherem Verschluss sollten Sie nach Gebrauch immer fest verschließen, da die Sicherung ansonsten unwirksam ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 21.06.2023

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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