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Facebook

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Optimierung
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Virtuelles Bürgerbüro (VOPS)
Wir bieten ein virtuelles Büro für öffentliche Dienstleistungen auf der Basis von Cisco Webex Meetings, das es den Bürgern ermöglicht, ihre Beratungen bequem von zu Hause aus zu erhalten.
Verarbeitungsunternehmen
ACP IT Solutions AG Hauzenberg
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30 Tage
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

emanuel.graf@acp.de

Weitergabe an Drittländer

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schwarzach
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Lebenslagen: Gemeinde Schwarzach

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Lebenslagen

Hauptbereich

Einkommen-, Lohnsteuer (Menschen mit Behinderungen)

Je nach Art und festgestelltem Grad der Behinderung (GdB) können Menschen mit Behinderung und deren Pflegepersonen erhöhte Kosten zur Lebensführung steuerlich geltend machen.

  • Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung: EUR 384,00 bis 7.400
    je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen

Sie können ihn in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen oder als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) für den monatlichen Lohnsteuerabzug eintragen lassen.

Den Pauschbetrag Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes beziehungsweise Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners können Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer ebenfalls in Ihren ELStAM erfassen lassen. Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner darf dann den Pauschbetrag nicht für sich in Anspruch nehmen. Das gilt auch für ein behindertes Kind, für das Sie Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld haben. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Der einem Kind zustehende Pauschbetrag wird in der Regel auf beide Elternteile zur Hälfte übertragen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich. Ist ein Elternteil gestorben oder lebt dieser nicht in Deutschland, kann der Pauschbetrag in voller Höhe in die ELStAM des anderen Elternteils übertragen werden. Für Kosten, die der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung abdeckt, besteht dann kein Anspruch mehr, außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Mit dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung werden die laufenden und typischen Kosten für

  • die Hilfe bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Tätigkeiten des Alltags,
  • die Pflege und
  • den erhöhten Wäschebedarf

abgegolten.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen, beispielsweise Operationskosten, Heilbehandlungen, Kuren, Arzneikosten und Arztkosten können daneben als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

  • Pauschbetrag als Pflegeperson eines Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen H bzw. Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5: EUR 600,00 bis 1.800 je nach Pflegegrad oder bei Hilflosigkeit
  • Fahrtkosten:

Für Fahrten zur Arbeitsstelle können Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung

  • von mindestens 70 oder
  • von mindestens 50, die im Straßenverkehr in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G oder aG),

EUR 0,30 je tatsächlich gefahrenem Kilometer (EUR 0,60 je Entfernungskilometer) oder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten können nur im Rahmen einer Pauschale als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt für Menschen mit

  • dem Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einem Grad der Behinderung von mindestens 80 EUR 900,00.
  • dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Merkzeichen Bl (Blinde), Merkzeichen TBl (Taubblinde) oder dem Merkzeichen H (Hilflose) EUR 4.500.

Hinweis: Alle genannten steuerlichen Vergünstigungen müssen Sie dem Finanzamt gegenüber nachweisen. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie in der Regel vom Versorgungsamt.

Freigabevermerk

11.07.2024 Finanzministerium Baden-Württemberg, Oberfinanzdirektion Karlsruhe

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