Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schwarzach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Gemeinderat-News: Gemeinde Schwarzach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus & Service
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild
Gemeinderat-News

Hauptbereich

Gemeinderatsinformation vom 4. November 2020

Autor: Marina Wischt
Artikel vom 11.11.2020

Bericht aus dem Gemeinderat

Unter Beachtung der Pandemievorgaben fand die Gemeinderatssitzung wieder in der Schwarzach-Halle statt. Die Sitzung wurde erneut als digitale Sitzung mit Videokonferenz durchgeführt.

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Satzung
Zu dieser Thematik passte auch direkt der erste Tagesordnungspunkt. Bereits im Mai hat der Landtag Baden-Württemberg den § 37a in die Gemeindeordnung einfügen lassen. Der Gemeinde wird durch die neue Rechtsgrundlage ermöglicht, durch eine Änderung der Hauptsatzung zu bestimmen, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Dies kann insbesondere in Form einer Videokonferenz erfolgen. Möglich ist dies allerdings nur bei Behandlung von Gegenständen einfacher Art oder in sogenannten Ausnahmesituationen, wie Naturkatastrophen oder Seuchen. Eine gesetzliche Übergangsregelung gilt noch bis 31.12.2020 bis dahin sollte der Gemeinderat eine Entscheidung getroffen haben. Die Hauptsatzungs-änderung fand die Mehrheit im Gremium, da man die Vorteile einer Videokonferenz in Zeiten der Corona-Pandemie schon wiederholt nutzen konnte. Wichtig war den Gremiumsmitgliedern allerdings, dass bei der verwendeten Technik für Bild- und Tonübertragung noch dringend nachgebessert werden muss. Die neue Hauptsatzung ist in dieser Amtsblattausgabe veröffentlicht.

Bündelausschreibung der GT-Service-GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg für den kommunalen Gas- und Strombedarf
Bürgermeister Haas informierte in diesem Zusammenhang nochmals über die aktuellen Verbrauchswerte der gemeindlichen Abnahmestellen für Strom und Erdgas. Die Gemeinde bezieht jährlich im Eigenverbrauch für Rathaus, Grundschule, Kindergarten, Schwarzach-Halle, Feuerwehrgerätehaus, Straßenbeleuchtung, etc. etwa 375.000 kWh an Strom. Die Liefermenge für Erdgas beträgt rd. 750.000 kWh. Ein Großteil der Bezugskosten ist gesetzlich festgeschrieben und wird vom Energielieferanten z.B. als EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Stromsteuer, Umsatzsteuer oder Netznutzungsentgelt an die Staatskasse oder Netz- und Messstellenbetreiber 1:1 weitergeleitet. Der eigentliche Energielieferpreis macht daher beim Strom für die Gemeinde aktuell nur etwa 16% und beim Erdgas knapp 50% der Gesamtkosten aus, betragsmäßig sind dies jährlich etwa 40.000 €. Insbesondere unter diesem Aspekt ist wiederum über die Sinnhaftigkeit einer gemeinsamen europaweiten Bündelausschreibung durch die GT-Service-GmbH des Gemeindetags für den Lieferzeitraum 2022 bis 2024 zu beraten. Abnehmer mit geringen Verbrauchsmengen, wie die Gemeinde Schwarzach, werden dabei einem aufwendigen europaweiten Ausschreibungsverfahren unterzogen, so dass allein für diese Dienstleistung etwa 1.300 € fällig werden. Der Gemeinderat war sich nach kurzer Beratung einig, dass eine beschränkte Ausschreibung bei Anbietern aus der Region zu bevorzugen sei.

Bauliche Erweiterung des Kommunalen Kindergartens-Freigabe der EntwurfsplanungBürgermeister Haas fasste einleitend die wichtigsten Eckdaten der Vorlage kurz zusammen. Er wies nochmals darauf hin, dass sich der eigentliche Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, somit den Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis, richtet. Natürlich sind die Gemeinden im Landkreis gehalten, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerecht Kindergartenplätze am Ort vorhanden sind. Das ist auch ein besonderes Anliegen der Gemeinde Schwarzach, die mit ihren vorhandenen Angeboten den Kreisvergleich in keiner Weise scheuen muss. Aktuell sind für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) im Kommunalen Kindergarten, Katholischen Kindergarten und Naturkindergarten beim Schwarzacher Hof 100 Plätze vorhanden. Für Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren (U3) werden im Kommunalen Kindergarten 20 Plätze vorgehalten. Eine Außengruppe des Schulkindergartens Vogelnest ist ebenfalls mit regelmäßig vier bis sechs Kindern im Kommunalen Kindergarten in Oberschwarzach vertreten. Nachdem sich die Jahrgangszahlen seit 2004 auf etwa 22/23 Kinder eingependelt haben ist das Angebot an Plätzen im Ü3 Bereich grundsätzlich vorhanden, im U3 Bereich gibt es nach wie vor einen etwa hälftigen Anteil an Eltern, die ihr Kind mit zwei oder erst mit drei Jahren in eine Kindertagesstätte geben. Mit 20 vorhanden U3-Plätzen bewegt sich die Gemeinde regelmäßig im Grenzbereich und muss für weitere Plätze sorgen. 37 der Plätze für die Kinder ab drei Jahren können nur noch bedingt vorgehalten werden, da für die provisorische 0,5 Gruppe im Kommunalen Kindergarten 2015 nur mit Aufstellung einer Containeranlage eine befristete Möglichkeit geschaffen wurde und zudem die Katholische Kirche die dringend erforderliche Maßnahme “Vollsanierung, bzw. Neubau des Kindergartens Sankt Martin“ nicht angehen möchte. Bei den Gesprächen mit Verantwortlichen der Kirche wurde wiederholt deutlich, dass zumindest bei Gemeinden mit vorhandenen kommunalen Kindertagesstätten der kirchliche Träger bei der Planung zur mittel- oder langfristigen Weiterführung seiner Einrichtung sehr zurückhaltend agiert. In die Jahre gekommen ist inzwischen auch das Raumangebot für die Mitarbeiterinnen im gemeindlichen Kindergarten, da sich mit der Zunahme der Kinderzahlen und der Betreuungsangebote natürlich auch die Anzahl des vorgeschriebenen Fachpersonals erhöht hat. Nachdem auch Gespräche mit der Geschäftsführung der Johannes-Diakonie keine Lösungen zur Anmietung freier Raumkapazitäten auf dem Schwarzacher Hof brachten wurde die Blickrichtung wieder auf die eigene Einrichtung in Oberschwarzach gelenkt. Dem Gemeinderat wurde ein erster Entwurf des favorisierten Dachausbaus bereits vorgelegt, das Architekturbüro Huber hat nunmehr eine detaillierte Entwurfsplanung mit Kostenaufstellung ausgearbeitet, die in der Sitzung von Architekt Martin Huber den Anwesenden vorgestellt wurde. Nach dem Abtragen des alten Dachstuhls kann der Aufbau eines Dachgeschosses mit Fertigelementen bei einer Grundfläche von rd. 260 qm erfolgen. Neben zwei Gruppenräumen, entstehen Garderobebereich, Sanitärbereich, sowie Küche mit Bistro und Personalraum mit Büro. Das Dachgeschoss ist über den Aufzug, der für ca. 40.000 € erweitert werden müsste, eine Außentreppe und das baulich erweiterte Treppenhaus erreichbar. Mit dieser zusätzlichen Maßnahme wären dann für 85 Kinder im Alter zwischen drei Jahren und Schuleintritt die Plätze am Ort langfristig gesichert. Im Untergeschoß könnten das freigewordene Büro mit Personalraum für den Ausbau des Kleinkindbereiches um weitere fünf Plätze genutzt werden. Architekt Martin Huber berücksichtigte bei seiner Kostenberechnung noch die Ausstattung des Gesamtgebäudes mit einer hochwertigen lufttechnischen Anlage zum Nettopreis von 127.000 €, die inzwischen für öffentliche Gebäude dringend empfohlen wird, zudem wurden für die notwendige Innenausstattung rd. 100.000 € netto veranschlagt. Der Bruttogesamtpreis wäre dann bei 1,656 Mio. angelangt. Ein Betrag, der dem angestrebten Konsolidierungsprozess nicht gerade zuträglich erscheint, gaben anschließend einige Gremiumsmitglieder zu bedenken. Mit der erhofften 70% Förderung gehe man zudem sehr optimistisch ins Rennen, womit immer noch knapp 500.000 € aus Eigenmitteln zu schultern wären. BM Haas erläuterte genau an diesem Beispiel das Dilemma der Gemeinde. Denn seitens der Politik wurde bisher für die laufende Dezentralisierung der Komplexeinrichtung Schwarzacher Hof, mit der ein erheblicher Einwohnerschwund für die Gemeinde einhergeht, kein finanzieller Ausgleich, wie z.B. für Militärstandorte, gefunden. Stattdessen wird der Gemeinde eine verstärkte Berücksichtigung bei den Fördertöpfen, insbesondere Ausgleichsstockmittel, in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind wiederum nur mit eigenen baulichen Maßnahmen abrufbar. Im Gremium herrschte die überwiegende Auffassung, dass man sich der Pflichtaufgabe Kindertagesbetreuung nicht entziehen kann und in einem familienfreundlichen Ort wie Schwarzach insbesondere auch die Qualität hochhalten will. Zudem fehle es an räumlichen Alternativen, die auch für die Zukunft eine Aufrechterhaltung der Platzangebote zuverlässig gewährleisten. Bei elf Zustimmungen und vier Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat, dass der Dachausbau und die Ausbaumaßnahmen im UG im Kommunalen Kindergarten gemäß der vorgestellten Entwurfsplanung weiterverfolgt werden und mit den genannten Kosten in die weitere Haushaltsplanung einfließen sollen. Dementsprechend sind die Zuschussanträge vorzubereiten und fristgerecht einzureichen. Nach Vorliegen der Zuschussbescheide kann sodann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Stellungnahme zu Bauanträgen
Der beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Bereich Brestlich fand nicht die notwendige Mehrheit im Gremium.

Dem Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau einer ehemaligen Schmiede und dem Neubau einer Garage mit Bienenwerkstatt im Ortsteil Oberschwarzach wurde die Zustimmung erteilt.

Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2020 – 2025
Die Haushaltsplanerstellung 2020 gestaltete sich in mehrerlei Hinsicht äußerst schwierig. Einerseits musste die systembedingte Umstellung auf die kommunale Doppik (NKHR) vorgenommen werden, andererseits kam man mit der Entwurfsplanung genau in die Hochphase der Corona-Pandemie. Somit ist der Haushalt 2020 der erste doppische Haushalt der Gemeinde Schwarzach. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation, aber zunächst noch ohne Berücksichtigung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden unsicheren Prognosen, hat sich der Gemeinderat bereits in der Klausurtagung am 26. September 2020 intensiv mit der angespannten Finanzsituation auseinandergesetzt und sich den inhaltlichen Forderungen aus der Haushaltsverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises gestellt, insbesondere soll bis 01. Dezember 2020 ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorliegen. Ziel muss es insbesondere sein, die Mindestliquidität umgehend zu erreichen bzw. zu übertreffen, Eigenmittel zur Investitionsfinanzierung zu erwirtschaften und die prognostizierten Fehlbeträge der Jahre 2021 bis 2022 zu vermeiden oder zumindest einschneidend zu reduzieren. Auf dieser Basis wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt, das zum einen sowohl aus Ertragserhöhungen sowie Aufwandsreduzierungen besteht und zum anderen die strategischen Ziele aus der Neuausrichtung „Schwarzach 2.0“ berücksichtigt. Dem Gemeinderat lag die 53 seitige umfassende Ausarbeitung vor. Kurzfristige Maßnahmen sind die bereits erfolgte Anpassung der KOMM IN Öffnungszeiten, was zu erheblichen Einsparungen bei den Personalkosten führt, zudem wurde bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer und Grundsteuer A und B über Jahre keine Erhöhungen vorgenommen. Hier konnte man sich somit der klaren Forderung der Rechtsaufsicht nach einer überfälligen Anpassung argumentativ nicht mehr entziehen. Der Gemeinderat legte für die Haushaltsplanung 2021 folgende Hebesätze fest: Grundsteuer A von 350 auf 400, Grundsteuer B von 380 auf 420 und bei der Gewerbesteuer von 350 auf 380. Der Hundesteuersatz wird beim Ersthund auf 90 € und für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 160 € erhöht. Zudem müssen im kommenden Jahr Eintrittsgelder, verschiedene Gebühren und Entgelte neu kalkuliert werden. BM Haas verwies darauf, dass er auch weiterhin seine Bemühungen um einen gerechten Infrastrukturausgleich intensiv fortsetzen werde, da der Abbau einer Komplexeinrichtung, wie der Schwarzacher Hof, verbunden mit dem Wegzug einer Vielzahl von Bewohnern in kleinere Einheiten außerhalb der bisherigen Wohngemeinde, durchaus z.B. mit dem Abbau von Militärstandorten vergleichbar ist. Mit einer Berücksichtigung im jährlichen Finanzausgleich und der Ausweisung von förderfähigen Konversionsflächen hat der Gesetzgeber hier einen Ausgleich gefunden, die Gemeinde Schwarzach muss mit ihrem nicht hausgemachten Problem bisher ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Der Gemeinderat stimmte nach weiterer ausgiebiger Beratung dem vorgestellten Haushaltskonsolidierungspaket zu, das nunmehr der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.

Mit einem Doppelklick auf die STRG-Taste gelangen Sie zum Seitenanfang.