Hauptbereich
Veröffentlichung Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung im Konvoi „Links des Neckars“
Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung im Konvoi „Links des Neckars“
Obrigheim, Neckarzimmern, Aglasterhausen, Hüffenhardt, Haßmersheim, Schwarzach
Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans für den Konvoi geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, d. h. ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurden die Gemeindegebiete anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann. Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung in Schwarzach können Sie der Abbildung entnehmen.
Die Eignungsprüfung für den Konvoi kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in den zugehörigen Gemeinden eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Gemeinden und Teilorte innerhalb der Gemarkungen.
Die kommunale Wärmeplanung dient den Kommunen als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Eignungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer:innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG). Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden.
Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:
- Luftbild- und ALKIS-Daten
- Zensus-Daten (Wohnungs- und Bevölkerungsdaten, Stand: 2022)
- Wärmeatlas Baden-Württemberg (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)
- Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
- OpenStreetMap
- Erfahrungswerte

Volltextsuche
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden.