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Bericht aus dem Gemeinderat 11.02.2026
Gemeinderatsinformationen
Ausbau Ganztagsbetreuung durch Anbau an Grundschule Schwarzach
Bürgermeister Haas ging nochmals kurz auf die Informationen aus der Vorlage ein. Bei der Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder arbeitet die Gemeinde eng mit der Jugendfarm am Schwarzacher Hof zusammen. Hinsichtlich der Nutzung von Räumlichkeiten im ehem. Kindergarten gegenüber der Grundschule besteht ein Mietvertrag mit der Kath. Kirche mit der Option auf jährliche Verlängerung. Beide Partner können eine dauerhafte Unterstützung im Betreuungsbereich nicht gewährleisten. In Zusammenhang mit den bestehenden positiven Signalen aus dem Investprogramm-Ganztagsbetreuung des Landes und den bereits zugesagten Mitteln aus dem Ausgleichsstock i.H.v. 360.000 € wird nunmehr eine zügige Umsetzung des geplanten Anbaus an die Grundschule ermöglicht.
Mit dem Architekturbüro Huber wurde hierzu eine vereinfachte Beauftragung zu den notwendigen Architekturleistungen auf den Weg gebracht.
Für die Leistungen 1 (Grundlagenermittlung) – 4 (Genehmigungsplanung) wird ein entsprechender Architektenvertrag vereinbart. Die Honorarzone 3, sowie die Nebenkostenpauschale von 5,5 % v. Nettohonorar entsprechen den üblichen Sätzen. Das Gesamthonorar beläuft sich dabei auf rd. 30.000 €.
Aufgrund des vereinfachten Vergabeverfahrens im Bereich der Bauleistungen können die Leistungsphasen 5-9 überwiegend in Eigenregie der Gemeindever-waltung erbracht werden, so dass nur die punktuelle Beauftragung eines Fachbüros auf Stundenbasis notwendig sein wird.
Im nächsten Schritt muss nunmehr unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine zügige Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Hierzu wurden vom Gremium mehrere Beschlüsse zur Vereinfachung gefasst. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Projekts „Ausbau der Ganztages-betreuung durch Anbau an die Grundschule Schwarzach“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,28 Mio € brutto.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der erforderlichen Bauleistungen in Einzelgewerken zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabeverfahren nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften durchzuführen und die entsprechenden Aufträge im Rahmen der genehmigten Gesamtkosten zu vergeben. Das Gremium ist erneut einzuberufen, wenn der genehmigte Kostenrahmen überschritten wird.
Anpassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Schwarzach
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe mit der die Kommune die Erschließung eines (Bau-)Grundstücks finanziert. Die Gemeinde legt per Satzung die Rahmenbedingungen für den Erschließungsbeitrag fest.
Die bislang gültige Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Schwarzach ist nach Änderungen in den Rechtsgrundlagen nicht mehr aktuell. Deshalb wurde eine Anpassung an die aktuelle Mustersatzung des Gemeindetags für Baden-Württem-berg vorgenommen und unklare Formulierungen beseitigt. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Satzung in der vorgestellten Form einhellig zu. Die Satzung wird im Gemeindenachrichtenblatt veröffentlicht.
Bauangelegenheiten
Zur geplanten Errichtung eines Doppelcarports in der Höhenstraße wurden zu den Abweichungen vom Bebauungsplan, in Zusammenhang mit der Überschreitung der Baugrenze und Unterschreitung der Dachneigung, die Zustimmung erteilt.
Zustimmung des Gemeinderats erhielt zudem der geplante Neubau Therapeutische Wohngruppe in der Ringstraße im Bereich Schwarzacher Hof.
Resolution zum Erhalt des Klinikstandortes Mosbach
Die Resolution richtet sich an den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Neckar-Odenwald-Kliniken, den Kreistag des Neckar-Odenwald-Kreises, sowie das Land Baden-Württemberg. In der Resolution wird ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Klinikstandortes Mosbach gefordert, damit eine für die Gesundheitsversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Neckar-Odenwald-Kreis medizinisch, betriebswirtschaftlich und finanziell zukunftsfähige Entscheidung getroffen wird. Die Unterstützung der Resolution wurde vom Gemeinderat einhellig befürwortet.
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