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Gemeinderatsinformation vom 18.05.2022
Bericht aus dem Gemeinderat
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
-Beratung und Beschlussfassung
Der Haushaltsentwurf wurde in der Sitzung am 27.04.2022 dem Gemeinderat vorgestellt und konnte anschließend mit der Kommunalaufsicht besprochen werden. BM Haas stellte hierzu die vorgeschlagenen Anpassungen vor. Die Reduzierung der Kassenkreditaufnahme von 1,5 Mio. auf 1,4 Mio. EURO bewirkt, dass keine gesonderte Genehmigung durch die Aufsicht erfolgen muss. Im Hinblick auf die Zwischenfinanzierung des Bauabschnitt III im Baugebiet Brestlich wird von Seiten der Kommunalaufsicht die Variante Kreditaufnahme mit Darstellung im Haushalt favorisiert. Hierzu lag dem Gemeinderat noch eine gesonderte mittelfristige Finanzplanung vor. BM Haas führte weiter aus, dass der Haushaltsentwurf 2022 die 2020 beschlossene Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzt. Die aufwendigen Sanierungsprojekte der vergangenen Jahre stehen vor dem Abschluss, so dass im Haushaltsjahr auf weitere Finanzierungskredite verzichtet werden kann. Aktuell sieht der Ergebnishaushalt ein negatives Ergebnis i.H.v. 75.200 € vor. Unsicherheiten bestehen vor allem bei der Entwicklung der Energiekosten. Die Kostensprünge sind kaum einschätzbar. Auf der anderen Seite darf 2022 wieder auf eine Normalisierung im Hinblick auf die Besucherzahlen bei Wildpark und Freibad gehofft werden. Den Löwenanteil der Investitionsmaßnahmen wird auch 2022 mit 720.000 € Restausgaben noch die Freibadsanierung darstellen. An Zuschüssen können mit Abschluss der Maßnahme noch 550.000 € abgerufen werden. Hinzu kommen in den Jahren 2022 und 2023 Steuerrückerstattungen i.H.v. ca. 700.000 €. Weitere Investitionen sind der 2021 bestellte Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr, die Umbaumaßnahme in der Grundschule für die Kindergartenerweiterung, die Dorfteichsanierung und die geplante Stegsanierung am Kalte-Klinge-Bach. In den Folgejahren stehen vor allem die Erschließung des dritten Bauabschnitts Baugebiet Brestlich, die anstehende Fusion mit der Wasserversorgung Mühlbachgruppe, der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, sowie die Fortführung der Schwarzbachrenaturierung mit verschieden Hochwasserschutzmaßnahmen auf dem Programm. Nach weiteren einzelnen Erläuterungen beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung die Haushaltssatzung 2022 mit allen Bestandteilen und Anlagen, den Finanzplan für den Ergebnis- und Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm.
Bebauungsplan “Unteres Loh – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch
Hierzu durfte Bürgermeister Haas Katharina Hafner vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach begrüßen. Vorab informierte er nochmals kurz über den Sachstand des Verfahrens. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzach hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unteres Loh – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Wohnbebauung auf einem Grundstück im Innenbereich ermöglicht werden. In der Sitzung am 20.10.2021 stimmte der Gemeinderat dem Planentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu und erteilte die Freigabe der Planung für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgte vom 15. November 2021 bis 17. Dezember 2021. Anregungen der Bürger sind dabei nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sind in der Vorlage mit Behandlungsvorschlag der Gemeinde aufgeführt.
Darüber hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Hierzu fasste Katharina Hafner nochmals die wichtigsten Anregungen und Stellungnahmen der beteiligten Behörden zusammen.
Der Verweis der Gewerbeaufsicht auf den holzverarbeitenden Betrieb im angrenzenden Dorfgebiet war auch seitens des Gremiums von besonderem Interesse. Wichtig war den Gremiumsmitgliedern, dass mögliches Konfliktpotenzial weitgehend ausgeschlossen werden kann. K. Hafner betonte nochmals, dass im Dorfgebiet nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dies war bis dato nach ihrem Kenntnisstand am Standort auch unproblematisch.
Die neu festgesetzte Baugrenze weist keinen geringeren Abstand zum Betrieb auf, wie die im bestehenden Bebauungsplan „Unteres Loh“ bisher ausgewiesene Baugrenze (Flurstücknr. 2215). Sie führte weiter aus, dass die Erklärungen und Behandlungsvorschläge letztlich keinerlei Änderungen an den bisherigen Festsetzungen des Plans notwendig machen. Dies kam dann auch bei den anschließenden einstimmigen Beschlussfassungen zu Behandlungsvorschlägen, Satzungserlass nach Baugesetzbuch und Landesbauordnung zum Ausdruck.
1. Änderung der Hauptsatzung
Bürgermeister Haas informierte vorab über die notwendige Korrektur eines Paragraphenverweises in der Hauptsatzung. Unter § 9 “Unechte Teilortswahl“ der Hauptsatzung wird auf § 7 Abs. 1 verwiesen. Der korrekte Verweis ist § 8 Abs. 1. Die Korrektur wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. In diesem Zusammenhang teilte er noch mit, dass die Gemeinden hinsichtlich der Regelung in § 9 zur Unechten Teilortswahl angehalten werden, zwischen den einzelnen Kommunalwahlen darüber zu beraten, ob diese Form der Wahl beibehalten werden soll oder nicht. 1953 wurde die unechte Teilortswahl (UTW) in Baden-Württemberg eingeführt. Eine besondere Bedeutung erlangte sie 1972 bis 1975: In dieser Zeit wurden die Gebiets- und Verwaltungsreformen in den Gemeinden umgesetzt, bei der sich viele Gemeinden zu größeren Kommunen zusammenschlossen. So geschehen 1972 bei dem Zusammenschluss der Gemeinden Ober- und Unterschwarzach. Seitdem ist die Zahl der Kommunen mit diesem Sonderwahlrecht konstant zurückgegangen. Waren es 1975 rund 65 Prozent der 1110 Kommunen in Baden-Württemberg, ging die Zahl 1999 auf 54 Prozent zurück. Im Jahr 2014 wählten noch rund 40 Prozent der 1100 Gemeinden nach der UTW. Im Gremium war man sich darüber einig, dass diese Thematik zu einem späteren Zeitpunkt noch intensiv behandelt werden sollte, da insbesondere auch die Zusammenstellung von ausgeglichen Listen im Vorfeld der Wahl zunehmend schwieriger wird.
Freibad Schwarzach –Festlegung der Haus- und Badeordnung-
Die Haus- und Badeordnung musste in einigen Punkten aktualisiert und an die Gegebenheiten des neuen Freibades angeglichen werden. Bürgermeister Haas betonte nochmals, dass gerade ein Mehrgenerationenfreibad letztlich von der gegenseitigen Rücksichtnahme lebt und sich das Aufsichtspersonal nicht ständig auf Regelungen und Vorschriften berufen muss. Der Gemeinderat stimmte der neuen Haus- und Badeordnung einstimmig zu.
Stellungnahme zu Bauanträgen
Der Errichtung einer Garage mit Carport im Baugebiet Brestlich wurde das Einvernehmen erteilt.
Aktuelle Informationen
BM Haas dankte nochmals allen Beteiligten für die gelungene Veranstaltung am vergangenen Sonntag. Die offizielle Eröffnung von Freibad, Weg der Bäume und der Toilette für alle war in der Vorbereitung eine große Herausforderung, insbesondere für Gemeindeverwaltung und Bauhof.
Aufgrund der Coronapandemie und den zweijährigen Einschränkungen konnte mit dem Ministerium für Ländlichen Raum die erfolgreiche Verlängerung des Zeitraumes auf weitere 2 Jahre vereinbart werden. Bürgermeister Haas dankte hier öffentlich für die Bewilligung des Antrags, denn gerade die privaten Maßnahmen haben jetzt noch einmal die Chance einer Realisierung bis zum Jahr 2024.
Die Fertigstellung der gemeinsamen Gewässerentwicklungspläne für die Gewässer 2. Ordnung der Gemeinden Neckargerach, Neunkirchen, Schwarzach und Aglasterhausen stehen kurz vor dem Abschluss.
Es wird eine gemeinsame Veranstaltung mit allen Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden geben. Die Veranstaltung wird auf den 21.07.22 um 18 Uhr terminiert. Der Veranstaltungsort ist die Sport- und Festhalle Aglasterhausen.
BM Haas informierte kurz über die Verkehrsschau vom 18.05.2022 und bedankte sich in diesem Zusammenhang auch bei den teilnehmenden Gemeinderäten. Die Ergebnisse werden von der Straßen-/Verkehrsbehörde zu Papier gebracht und können nach Erhalt an das Gremium weitergegeben werden.
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