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Gemeinderatsinformation vom 16.04.2025
Bericht aus der Sitzung am 16.04.2025
Zu Beginn der Sitzung verkündete Bürgermeister Mathias Haas die Änderung der Tagesordnung. In enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde beim Landratsamt kann der Haushalt erst in der Mai-Sitzung 2025 verabschiedet werden. Die Prüfung des Entwurfs ist noch nicht komplett abgeschlossen. Seitens des Gremiums ist der Haushalt, besonders unter dem Gesichtspunkt der Konsolidierung, bereits intensiv vorberaten. Auf eine Darlehensaufnahme kann 2025 komplett verzichtet werden, die Mindestliquidität sollte bei normalem Haushaltsverlauf und dem Einsatz von Ersatzdeckungsmitteln erreicht werden können.
Dies ändert allerdings nichts an den grundsätzlichen Problemstellungen. Die Kommunen werden nach wie vor mit zunehmenden Vorschriften und Aufgaben konfrontiert, ohne dass dafür die notwendigen finanziellen Mittel in ausreichender Form zur Verfügung stehen, so Bürgermeister Haas eingangs der Sitzung. Hinzu kommt der laufende Anstieg beim Fachkräftemangel. Als Beispiel nannte Bürgermeister Haas u.a. die Betreuung der Kinder im Alter zwischen einem Jahr bis zur Einschulung. Ein wichtiges und notwendiges Betreuungsangebot, vom Bund initiiert, von den Gemeinden bereitgestellt das den Gemeindehaushalt inzwischen aber jährlich mit über einer halben Million EURO an ungedeckten Kosten belastet. Unter dem sogenannten Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) stelt man sich seitens der Gemeinden jedenfalls etwas Anderes vor. Dies sei ein Beispiel von vielen im Bereich der Daseinsfürsorge. Diese strukturellen Schieflagen sind aus eigener Kraft von den Kommunen gerade im sogenannten „Ländlichen Raum“ schlichtweg nicht zu bewältigen. Hier Bedarf es weitreichender Lösungen von oben, so Bürgermeister Haas. Bis es aber soweit ist gelte es die Ärmel hochzukrempeln und Chancen zu erkennen, die man selbst ergreifen und umsetzen kann.
Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, müssten z.B. Gemeindever-waltungsverbände (GVV) gestärkt werden, um verschiedene Verwaltungsaufgaben gebündelt zu bearbeiten und damit handlungsfähig zu bleiben. Als aktuelles Vorbild nannte Bürgermeister Haas den GVV Bauland. Die Gemeinden im Kleinen Odenwald verfügen bereits seit Jahrzehnten über einen Verwaltungsverband, der durchaus mit mehr Leben gefüllt werden könnte. Jede beteiligte Gemeinde kann und muss dabei ihre Selbständigkeit und Souveränität behalten, die Verwaltungsstrukturen sollten zusammengeführt werden, ehe es Andere tun.
Friedhofs-/Bestattungswesen
-Vorberatungen zur Gebührenkalkulation
Für die beiden Friedhöfe der Gemeinde wurde bereits die Kommunalberatung Allevo mit der Neukalkulation der Gebühren beauftragt. Bürgermeister Haas wies darauf hin, dass auch bei den Friedhofsgebühren wieder ein vernünftiger Kostendeckungsgrad erreicht werden muss. Laut Kommunalaufsicht sollte zumindest ein Gesamtkostendeckungsgrad von 60% angestrebt werden. Bei der künftigen Friedhofs- und Gebührensatzung müssen besonders auch die gesellschaftlichen Entwicklungen bei Bestattungen Berücksichtigung finden. Der Trend geht deutlich weg von der klassischen Sargbestattung hin zur Urnenbestattung. Wichtigste Grundlagen für die Gebührenkalkulation sind die Festlegungen zu Grabarten, Grabflächen, Anzahl der Belegungsmöglichkeiten für die jeweilige Grabart, Nutzungsjahre, sowie der Mittelwert der tatsächlichen Bestattungen je Grabart aus den vergangenen 5 Jahren. Diese Daten wurden der beauftragen Allevo Kommunalberatung bereits zur Durchsicht vorgelegt. Seitens Allevo wurde nunmehr vorgeschlagen zur Dauer der Grabnutzungsrechte Anpassungen vorzunehmen:
- Reihengräber für Urnenbestattung: 20 Jahre (momentan: 25 Jahre)
- Wahlgräber für Sargbestattung: 30 Jahre (momentan: 40 Jahre)
Der Gemeinderat gab hierzu seine Zustimmung.
In Ausnahmefällen sollte die Möglichkeit bestehen, dass bei Doppelerdwahlgräbern eine Dritt- oder Viertbelegung mit einer Urne möglich ist. Bei Erdreihengräbern eine Zweitbelegung mit Urne. Für diese 15-jährige zusätzliche Grabnutzung wäre eine eigene Gebühr zu kalkulieren. Auch hierzu konnte der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen.
Stellungnahme zu Bauanträgen
Jeweils einstimmig wurden die Zustimmungen zu drei vorgelegten Bauanträgen erteilt. In Unterschwarzach kann bei einem Wohnhausum- und -ausbau an der Hauptstraße bei den Dachgauben und den Vollgeschossen von den Vorgaben des Bebauungsplans „Altortsbereich/Denkmal“ abgewichen werden, da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt und auch die Gesamtfirsthöhe eingehalten wird. “Auf der Höhe“ in Unterschwarzach wurde eine Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus beantragt. Beim Schwarzacher Hof ging es um die Antragsstellung zum Anbau von zwei Stahltreppen an einem Gebäude für den zweiten Rettungsweg.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Auf Grund der Dringlichkeit wurde im Rahmen von Umlaufbeschlüssen dem Ankauf eines Radbaggers für den Gemeindebauhof und der Einstellung von zwei Erzieherinnen zugestimmt.
Aktuelle Informationen
Wegen des Wärmenetzausbaus in Neunkirchen ist aktuell der öffentliche Nahverkehr zwischen Ober- und Unterschwarzach eingeschränkt.
Die Kneippanlage in Oberschwarzach ist pünktlich vor Ostern befüllt und wieder nutzbar.
Das Freibad wird am 11. Mai eröffnet. Als Schattenspender wurden zwei neue Bäume gepflanzt, Eintrittskarten können über den Webshop erworben werden.
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung dankte Bürgermeister Haas den ehrenamtlich tätigen Damen, die den Brunnen vor dem Rathaus wieder österlich geschmückt haben.
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