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Gemeinde Schwarzach (Druckversion)

Gemeinderatsinformation vom 21.02.2024

Autor: Marina Wischt
Artikel vom 07.03.2024

Bericht aus dem Gemeinderat

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.02.2024 durfte Bürgermeister Mathias Haas neben den Gremiumsmitgliedern auch einige interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer
begrüßen.

In Tagesordnungspunkt eins ging es um die Aufstellung des Gemeindewahlausschusses für die anstehenden Wahlen am 09.06.2024.
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. In § 11 Abs. 2 KomWG ist geregelt, dass der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern besteht. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Hierzu gab Bürgermeister Haas bekannt, dass er beabsichtigt als Kandidat für die Kreistagswahl anzutreten und somit den Vorsitz nicht wahrnehmen kann. Der Gemeinderat wählte im Anschluss Andreas Zettl zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und Marina Wischt zur Stellvertreterin. Zu Beisitzerinnen wurden Ingrid Wittmann, Irmgard Müller und Doris Treibel gewählt.

Beim Tagesordnungspunkt zwei stand die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Schwarzach auf dem Programm.
Bürgermeister Haas verwies zunächst auf die Vielzahl der Projekte der vergangenen Jahre, die auch in der Gemeindeverwaltung zu außerordentlichen Belastungen geführt haben. Die
Hallenvollsanierung, das erneuerte Freibad, Breitbandausbau und Dorfteich Oberschwarzach waren nur einige Projektbeispiele, die teilweise auch noch unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie zu erbringen waren. Mit der dringend erforderlichen Erstellung der Eröffnungsbilanz, die nach Einführung der Doppik eine wichtige Grundlage darstellt, ist man dabei in Verzug geraden. Allerdings war man bei den Vorarbeiten nunmehr auch an einem Punkt angelangt, am dem es ohne die Unterstützung von Experten einfach nicht mehr weitergeht. Durch die bereits seit Jahren bestehende Zusammenarbeit mit dem Steuerberatungsunternehmen Schüllermann hat die Gemeinde ein bewährtes externes Dienstleistungsunternehmen an der Hand, das in seinem Geschäftsportfolio auch die notwendigen Dienste anbietet.
Der Gemeinderat sah sich mit dieser wichtigen und dringenden Expertenunterstützung für den Gemeindekämmerer grundsätzlich einverstanden, macht allerdings darauf aufmerksam, dass nunmehr auch das Rechnungsamt die volle Konzentration auf die fristgerechte Erledigung dieser gesetzlichen Vorgabe bis 2026 richten muss. Die Beschlussfassung wurde deshalb auf Antrag so gefasst, dass für den weiteren Fertigstellungsprozess der Eröffnungsbilanz 40.000 € für externe Dienstleistungen als Obergrenze im Haushalt eingestellt werden.

Weiterhin wurden in der Sitzung vier Bauanträge vom Gremium behandelt. Die Zustimmung erhielt jeweils der beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Bereich Brestlich sowie in der Michelbacher Straße. Auch zum beantragten Ausbau der bestehenden Doppelgarage zu Appartements in der Wildparkstraßeund dem Neubau einer Doppelgarage in der Lerchenstr. gab es von Seiten des Gemeinderates keine Einwendungen.

 
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