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Gemeinderatsinformation vom 21.04.2021
Bericht aus dem Gemeinderat
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
In der Gemeinderatssitzung am 24.02.2021 gab das Gremium einstimmig die Entwurfsplanung frei, die in Absprache mit der Genehmigungsbehörde nun noch modifiziert wurde. Insbesondere eine Änderung der Übersicht der Liquidität und Aktualisierung der Finanzausgleichsberechnungen mussten vorgenommen werden, wodurch sich das Ergebnis im Vergleich zum ersten Entwurf im Februar leicht verschlechtert hat.
Die größten Änderungen zum Entwurf weist allerdings der Finanzhaushalt auf: Um Änderungen der Liquidität klar planen zu können, müssen Investitionseinnahmen, die nicht in den Vorjahren realisiert werden konnten, neu angesetzt werden. Darunter fallen die restliche Darlehensaufnahme i.H.v. 531.000,- € aus dem Jahr 2020, die Schlussrate der Ausgleichstock-Förderung für die Sanierung der Schwarzach-Halle i.H.v. 413.000,- € und Vorsteuererstattungen aus den Jahren 2019 und 2020 i.H.v zusammen 785.600,- € aus Investitionsrechnungen. Diese Posten wurden nun noch in den Finanzhaushalt eingearbeitet, da der zu ihrer Überbrückung aufgenommene Kassenkredit i.H.v. 1,5 Mio € natürlich ein immenses Loch in die Liquiditätsrechnung reißt.
Der Forderung nach einem klaren Konsolidierungskurs wurde mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept nachgekommen, das nun erstmals in den Gemeindehaushalt einfließt. Eine in der mittelfristigen Planung der Vorjahre erwartete Verringerung der Finanzausgleichszahlen wirkt aber gleichzeitig dämpfend, so dass der Ergebnishaushalt nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Den ordentlichen Erträgen von 6.908.600 € stehen Aufwendungen von 6.977.800 € gegenüber, womit 68.600 € für den vollständigen Ausgleich fehlen. Bürgermeister Haas führte hierzu aus, dass zahlreiche Kommunen aktuell mit ähnlichen Problemstellungen konfrontiert werden. Die Entwicklung der voraussichtlichen Haushaltssituation für die kommenden Jahre stellt sich positiver dar, allerdings ist schwer einschätzbar, welche finanzwirtschaftlichen Herausforderungen die Corona Pandemie noch mit sich bringt.
Im Ergebnis konnte die Genehmigungsfähigkeit erlangt werden, insbesondere ist die gesetzliche Mindestliquidität gegeben.
Der Darlehensbedarf beläuft sich auf 1.373.000 €, von denen allerdings noch 531.000 € aus dem Vorjahr stammen. Für das Haushaltsjahr 2021 ist folglich eine Kreditaufnahme i.H.v. 842.000 € genehmigungspflichtig.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit allen Bestandteilen und Anlagen.
Feuerwehrwesen – Beschaffung eines Mannschafttransportwagens (MTW)
Im Februar 2020 wurde das Einsatzfahrzeug der ehem. Abteilung Oberschwarzach an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Höpfingen zum Preis von 32.500 € abgegeben. Entsprechend dem Bedarf wurde anschließend in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens auf den Weg gebracht. Seitens der Bewilligungsstelle liegt inzwischen die Zusage für einen Festbetragszuschuss i.H.v. 13.000 € vor. Die Angebotsabfragen machten deutlich, dass die regionalen Firmen mit Lieferengpässen zu kämpfen haben und teilweise auf die Abgabe von Angeboten verzichten, bzw. auf Lieferzeiten von bis zu 18 Monaten verweisen. Zwei Angebote lagen dem Gemeinderat letztlich zur Entscheidung vor. Lediglich das Angebot der Firma Schäfer aus Oberderdingen-Flehingen konnte bei einem Bruttopreis von 72.179 € alle wichtigen Vorgaben erfüllen. Auch seitens der Gremiumsmitglieder wurde diesbezüglich deutlich hervorgehoben, dass es sinnvoll erscheint, wenn der Mannschaftstransportwagen im Einsatz vor Ort auch als Zentrale der Einsatzleitung genutzt werden kann und die notwendige Normausstattung um eine gedrehte Sitzreihe, einen Klapptisch mit Funkkonsole und eine Auskleidung mit Riffelblech ergänzt wird. Der Gemeinderat stimmte anschließend dem Ankauf des MTW’s bei der Firma Schäfer zu.
Neuausrichtung Ausschussarbeit Gemeinderat Schwarzach
-Besetzung der beratenden Ausschüsse
Seitens der Fraktionen wurden hierzu im Vorfeld bereits Mitglieder des Gemeinderats benannt. Für den Bau- und Planungsausschuss waren dies Dietmar Hellmann, Gabi Krebs und Joachim Förster. Für den Ausschuss Bildung und Soziales Michael Hölzner (Vertreterin: Beate Welz) und Ingrid Wittmann. Für den Finanzausschuss Norbert Schlottmann (Vertreter Dietmar Hellmann) und Dr. Gottfried Jakobeit. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Besetzung der beratenden Ausschüsse jeweils einstimmig zu.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis
Gemäß § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur Ermittlung von Grundstücks-werten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Innerhalb eines Landkreises können nach der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Die im Jahr 2019 beschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde im Februar 2021 von allen Vertretern der Städte und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises unterzeichnet. Nach der erforderlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe am 05.03.2021 erlangte die Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses am Tage nach ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung ihre Rechtswirksamkeit.
In der Folge waren hierzu vom Gemeinderat gleich drei Entscheidungen zu treffen.
Nach § 5 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 26.02.2021 erhebt die Stadt Mosbach für Amtshandlungen im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann in diesem Rahmen Satzungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten gelten. Der Entwurf zu dieser sogenannten Erstreckungssatzung soll von den Gremien der beteiligten Kommunen zur Kenntnis genommen werden. Nach entsprechenden Beschlüssen aller Städte / Gemeinden im NOK wird die Stadt Mosbach abschließend im Gemeinderat über die Erstreckungssatzung entscheiden.
Dem entsprechend kann die gemeindliche Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss aufgehoben werden. Ebenso endet mit der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Neckar-Odenwald-Kreis, also mit Rechtswirksamtkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 26.02.2021, die Amtszeit der Mitglieder des Schwarzacher Gutachterausschusses.
Stellungnahme zu Bauanträgen
Dem Bauantrag zum Umbau eines Wohn- u. Geschäftshauses im Bereich der Industriestr. wurde zugestimmt.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Haas konnte aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 26.03.2021 berichten, dass für die aktuell nicht besetzten Stellen im Kommunalen Kindergarten zum 01.09.2021 zwei Fachkräfte angestellt werden.
Aktuelle Informationen
Im Rahmen einer Initiative der Firma Mosca hat die Gemeinde zwei Raumluftüberwachungsgeräte zum Testen angeschafft. Im Kommunalen Kindergarten fand „Schnuffi“ sehr großen Anklang. Die Kindergartenleiterin Katja Karl startete eine Spendenaktion, so dass inzwischen elf der Geräte für die Räumlichkeiten angeschafft werden konnten. Bürgermeister Haas dankte an dieser Stelle den zahlreichen Spendern.
Gemeindenachrichten ONLINE
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