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Gemeindenachrichten: Gemeinde Schwarzach

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Hauptbereich

Gemeinderatsinformation vom 27.11.2021

Autor: Marina Wischt
Artikel vom 03.12.2021

Bericht aus dem Gemeinderat

Gemeinderatsverfahren “Brestlich-Krummenäcker II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzach hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brestlich-Krummenäcker II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung und die Schaffung von erforderlichen Wohnbauflächen in Schwarzach geschaffen werden.

In seiner Sitzung am 21.7.2021 stimmte der Gemeinderat dem Planentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu und erteilte die Freigabe der Planung für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgte vom 9. August 2021 bis 20. September 2021.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Anregungen der Bürger lagen den Gremiumsmitglieder in schriftlicher Form vor und wurden von Lena Foltin von der MVV Regioplan im Detail vorgestellt. Die Gremiumsmitglieder schenkten den Regelungen zum Natur- und Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit. Hierzu führte Lena Foltin aus, dass sich das Plangebiet im Wasserschutzgebiet der Brunnen I und II Aglasterhausen befindet, wodurch bereits zahlreiche Verbote der Schutzgebiets-verordnung zu beachten sind. Dies betrifft auch erhebliche Beschränkungen für die Verwendung von chemischen Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmitteln und die unsachgemäße Verwendung von Wirtschafts- oder Handelsdünger, was dem Gemeinderat ein deutliches Anliegen ist.  Ebenso wird dem Schutz von Fledermäusen im Plangebiet ein besonderes Augenmerk erteilt. Bürgermeister Haas ergänzte, dass die Naturschutzbelange u.a. mit dem NABU Aglasterhausen abgestimmt sind und die Pflanzliste im Plangebiet sowie eine entsprechende Handreichung an die Bauherren darauf basiert. Nachdem seitens des Gremiums kein weiterer Erläuterungsbedarf bestand, wurde den dargestellten Behandlungs-vorschlägen die Zustimmung erteilt. In der Folge wurde auch der vorgestellte Bebauungsplan “Brestlich-Krummenäcker II“ mit den planungsrechtlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) einhellig als Satzung erlassen. In einem weiteren Beschluss waren die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) des Bebauungsplanes “Brestlich-Krummenäcker II“ ebenfalls noch als Satzung zu beschließen. Auch dieser Beschluss konnte einstimmig gefasst werden.

Zweckverband GENO – Vorberatung der Verbandsversammlung
In der 33. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet am 15. Dezember 2021  sind Beschlussfassungen zur Wahl des 2. Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 und zur Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2022 vorgesehen.

Nach den gesetzlichen Regelungen werden die genannten Tagesordnungspunkte im Gemeinderat vorberaten mit dem Ziel, die Vertreter der Verbandsversammlung zu beauftragen, nach dem Votum des Gemeinderates abzustimmen. Der Verwaltungsrat bestehend aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden hat die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 vorberaten und eine Beschlussempfehlung gegeben.

Im Wirtschaftsplan 2022 ist eine um 21.000 € geringere Betriebskostenumlage von 204.000 € vorgesehen, was bei 5% Beteiligung einem Anteil für die Gemeinde Schwarzach i. H. v. 10.200 € entspricht. Eine Tilgungsumlage wird nicht mehr benötigt.
Bürgermeister Haas wurde vom Gremium ermächtigt, bei der Verbandsversammlung des Zweckverbandes GENO am 15.12.2021 in Obrigheim zu den Einzelbeschlüssen gemäß der Beschlussempfehlung des Verwaltungsrates jeweils die Zustimmung der Gemeinde Schwarzach zu erteilen.

Finanzzwischenbericht für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Im Rahmen der Umstellung auf die kommunale Doppik zum Haushaltsjahr 2020 ändert sich auch die Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat. Da der Jahresabschluss in der Doppik auf der Bilanz basiert, kann der erste Jahresabschluss erst nach Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgen. Die Eröffnungsbilanz ist allerdings erst nach Abschluss der umfassenden Vermögensbewertung und der Bezifferung der daraus resultierenden jährlichen kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, Verzinsung des Anlagekapitals, Auflösung von Zuschüssen) sowie der Übertragung des kameralen Ergebnisses 2019 gesondert vom Gemeinderat zu beschließen.

Bürgermeister Haas war ein Finanzzwischenbericht deshalb besonders wichtig.

Das am 04. November 2020 vom Gemeinderat beschlossene Haushalts-konsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2020 – 2025 stellt bereits eine Reaktion darauf dar, was für das Haushaltsjahr 2020 zu erwarten war. Mehrere Faktoren haben zu einem deutlich negativen Ergebnis geführt. Obwohl die Haushaltsaufstellung im Juni bereits erste Corona-Auswirkungen berücksichtigt hatte, führten zusätzliche Faktoren wie den Einbruch der Einnahmen in Bereichen Kindergarten (-55.000,- EUR Mindereinnahmen im Vergleich zur Planung), Wildpark (-80.000,- EUR) und Schwarzach-Halle (-20.000,- EUR) auf der Einnahmeseite zu merklichen Mindereinnahmen. Durch Sonderzuschüsse (insbesondere die Gewerbesteuer-Kompensation i.H.v. 182.457,- EUR) und erfreulich stabile Einkommensteuereinnahmen (+37.000,- EUR), Umsatzsteueranteile (+25.750,- EUR) und Schlüsselzuweisungen (+172.000,- EUR) konnten die Mindereinnahmen noch kompensiert werden. Gleichzeitig sind aber auch Sonderausgaben aufgetreten, die nur zum Teil ausgeglichen werden konnten.

Im Finanzhaushalt sorgten neben den Mehrausgaben zusätzlich einmalige Rechnungsabgrenzungen bei der Doppik-Umstellung für einen unzureichenden Mittelüberschuss für Investitionszwecke. Es wurden 2020 jedoch weiterhin insbesondere in die großen Projekte Hallen-Sanierung (abschließend) und Freibad-Sanierung investiert, so dass hier Ausgaben von 1,9 Mio EUR Einnahmen von 1,4 Mio Euro entgegenstehen. Sondereinahmen wie eine Umsatzsteuererstattung aus dem Jahr 2018 konnten die Lücke nur teilweise schließen, so dass neben der Erhöhung des Kassenkredits von 1 Mio auf 1,5 Mio EUR ein Kassenvorgriff i.H.v. 224.793,45 EUR am Jahresende nötig wurde, was allerdings geringer als der Kassenvorgriff zu Jahresbeginn i.H.v. 364.097,70 EUR ausfiel. Zudem wurden auch im Jahr 2020 hochverzinsliche Darlehen i.H.v. 295.000,- EUR getilgt, was die Zinssituation der Gemeinde trotz weiterer Kreditaufnahmen zukünftig entspannt.

Der Haushalt 2021 entstand klar unter Einfluss des Konsolidierungskonzepts, der Corona-Unabwägbarkeiten und natürlich der Fortführung des Gemeindeent-wicklungskonzepts. Auch in diesem Jahr sind die Steuereinnahmen und die Zuweisungen weiterhin überraschend stabil, so dass die Gemeinde auch in 2021 mit höheren Einnahmen rechnen kann. Die nach aktuellem Stand zu erwartende Gewerbesteuer liegt um 150.000,- EUR über dem Haushaltsansatz, die Grundsteuer ist aufgrund der Hebesatzänderung und Neubauten um 30.000,- EUR im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und die August-Steuerschätzung des Landes Baden-Württemberg lässt zusätzlich 50.000,- EUR Mehrzuwendungen erwarten.

Im Bereich Wildpark wird sich ein unter diesen Umständen (geschlossen im April, Einlassbeschränkungen, eingeschränktes Angebot) sehr gutes Ergebnis einstellen (Die Einnahmen aus Eintritt, Futter und Eisenbahn werden mit 240.000,- EUR das Niveau von 2017 erreichen), so dass der Abschluss der Ergebnisrechnung vorsichtig optimistisch ausfallen dürfte, allerdings auch abhängig davon, wie sich die erneuten Corona-Einschränkungen in den nächsten Wochen bis zum Jahresende auswirken werden.

Auch in der Finanzrechnung sieht das Bild wieder deutlich entspannter aus. Eintreffende Mittelabrufe und Zuschusszahlungen bezüglich mehrerer Sonderausgaben des Vorjahres werden das Jahresergebnis unterstützen, so dass dieses Jahr wohl ein spürbarer Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung für Investitionen verwendet werden kann. Hier fällt entsprechend der Planung in diesem Jahr der Löwenanteil der Freibadsanierung mit geplanten 3 Mio EUR an, wofür parallel Zuschüsse (1,65 Mio) und Darlehen (1,37 Mio) abgerufen wurden. Die letzte Rate des Ausgleichstock-Zuschusses für die Schwarzach-Halle i.H.v. 413.000,- EUR geht in Kürze ein, ebenso die Ergebnisse der Steuerprüfungen. Je nach zeitlichem Eingang der Rechnungen für die Freibadsanierung ist daher mit einer deutlichen Reduzierung des Kassenkreditvolumens (bisher 1,5 Mio EUR) zu rechnen, welches auch in Zukunft durch neuen Steuerforderungen aus der Freibadsanierung (490.000,- EUR) und erst mit Abschluss der Maßnahme abrufbare Fördermittelansprüche i.H.v. 550.000,- EUR gedeckt ist.

Aktuelle Informationen
Bürgermeister Haas berichtete, dass die Bücherkiste inzwischen aufgelöst wurde. Der Büchererlös erbrachte Einnahmen i.H.v. 637 €, die der Grundschule und dem Kindergarten zugute kommen. Der Bestand an Kinder- und Jugendbüchern wurde ebenfalls den beiden Einrichtungen zugeteilt.

Der Glasfaserausbau kommt gut voran. Die Arbeiten sollen im Ortsteil Unterschwarzach bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Im Ortsteil Oberschwarzach wird dann nach der Jahreswende begonnen.

Bürgermeister Haas bedauerte, dass die Entwicklungen bei den CORONA-Neuinfektionen zu erneuten Kontaktbeschränkungen führen und somit Veranstaltungen, wie Adventszauber, Seniorenadventsfeier, etc. abgesagt werden müssen.

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