Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schwarzach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Lebenslagen: Gemeinde Schwarzach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus & Service
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild
Lebenslagen

Hauptbereich

Checkliste zur Bestattung

Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Für die Hinterbliebenen kann dies gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein. Was zu tun ist, was Sie beachten und im Vorfeld einer Bestattung bedenken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Bezahlung erledigen.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls

  1. Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen
  2. Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
  3. Sterbefall beim Standesamt anzeigen
    Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  4. Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen
  5. Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen)
    Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Vorbereitung der Bestattung

  • Den Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (in führt in der Regel das Bestattungsunternehmen durch)
  • Aufbahrung organisieren
  • Sarg oder Urne bestellen
  • Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben
  • Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
  • Pfarrer oder Trauerredner organisieren
  • Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
  • Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck beim Floristen bestellen
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
  • Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerfeier ausrichten
  • Grabpflege vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten. Von der verstorbenen Person zu Lebzeiten eingegangene Verträge und Verpflichtungen müssen möglicherweise gelöst oder geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Sie können rein administrative Tätigkeiten auch Fachleuten übergeben. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie bei speziellen Fragen.

  • Vorhandene Testamente des verstorbenen Menschen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
  • Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
  • Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
  • Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
  • Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
  • Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
  • Einzugsermächtigungen widerrufen
  • Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
  • Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
  • Müllabfuhr abmelden
  • Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
  • Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
  • Gegebenenfalls Betreuer oder Betreuerinnen und behandelnde Ärzte oder Ärztinnen des verstorbenen Menschen benachrichtigen
  • Finanzamt informieren
  • Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
  • Termine des verstorbenen Menschen absagen

Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von

  • karitativen Organisationen,
  • Behörden,
  • kirchlichen Einrichtungen oder
  • den sozialen Diensten Ihres Stadt- oder Landkreises.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.05.2019 Innenministerium Baden-Württemberg

Mit einem Doppelklick auf die STRG-Taste gelangen Sie zum Seitenanfang.