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Bauleitplanung: Gemeinde Schwarzach

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Bauleitplanung

Hauptbereich

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des GVV Kleiner Odenwald

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Kleiner Odenwald

Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan "Hummelwiese"
Offenlegung

Der Ausschuss des GVV Kleiner Odenwald hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2025 dem Entwurf der Flächen-nutzungsplanänderung zum Bebauungsplan "Hummelwiese" auf Gemarkung Neunkirchen mit Datum vom 24.06.2025 zugestimmt und diesen für die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

   

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung von fünf Wohnbauplätzen in der nördlichen Ortslage von Neunkirchen.
Die Pattbergstraße und die Karlstraße, die im oberen Bereich des Worzenwiesengrabens verlaufen, sind dort bislang nur einseitig bebaut. Die neue Bebauung soll sich daher ergänzend entlang der Pattbergstraße und der Karlstraße in den Bestand einfügen. 
Im Zuge der Planung soll zudem der Spielplatz Hummelwiese mit seinem Gehölzbestand planungsrechtlich gesichert werden. 
Da der hierfür aufgestellte Bebauungsplan nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Offenlegung 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden 

vom  28.07.2025  bis  12.09.2025

unter den folgenden Links auf den Internetseiten der Gemeinden des GVV Kleiner Odenwald (Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach) veröffentlicht:

Neben https://www.schwarzach-online.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/bauleitplanung auch

https://www.aglasterhausen.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplanung

https://www.neunkirchen-baden.de/leben-wohnen/leben-wohnen/bauflaechen/

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf den Internetseiten der Gemeinden des GVV Kleiner Odenwald eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen 
Zur Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Hummelwiese“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar: 

Art der Information / UrheberInhaltSchutzgut

Umweltbericht 
nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c
vom 24.06.2025
Wagner+Simon Ingenieure GmbH

 
  • Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Flächennutzungs-plan und die Art der Berücksichti-gung der Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Aus-wirkungen auf die Schutzgüter
  • geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
 
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
vom 22.01.2025

 
  • Anregungen zum Umweltbericht in Bezug auf den Artenschutz
  • Hinweise zu Altlasten und zum Bodenschutz

 

Boden, Tiere und Pflanzen

Stellungnahme
Regierungspräsidium Freiburg – Lan-desamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
vom 17.01.2025

 
  • Angaben zur Bodenkunde
  • Hinweise zur Ingenieurgeologie
  • Hinweise zur Hydrogeologie 
 
Boden, Wasser

Stellungnahme
Naturpark Neckartal-Odenwald e.V.
vom 24.12.2024

 
  • Ausführungen zum Naturpark
  • Anregungen zu erneuerbaren Energien und Schutzgebieten 

 

Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme 
Bürger/in 1
vom 20.12.2024

 
  • Ausführungen zu Schutzgebieten
  • Ausführungen zur Umweltprüfung
 
Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Wasser, Boden
 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim GVV Kleiner Odenwald zum Inhalt der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, 

  • z.B. per E-Mail an bauamt(at)aglasterhausen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) 

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. 

  • schriftlich an den GVV Kleiner Odenwald (Bürgermeisteramt Aglasterhausen, Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen),

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der GVV deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die er im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Aglasterhausen, den 24.07.2025

 

Der Verbandsvorsitzende

Anlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans: 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des GVV Kleiner Odenwald

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Kleiner Odenwald

Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu den Bebauungsplänen
„Solarpark Neurott Neunkirchen“ und „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“

Offenlegung

Der Ausschuss des GVV Kleiner Odenwald hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2025 dem Entwurf der Flächen-nutzungsplanänderung zu den Bebauungsplänen „Solarpark Neurott Neunkirchen“ und „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“ auf Gemarkung Neunkirchen bzw. Neckarkatzenbach mit Datum vom 24.06.2025 zugestimmt und diesen für die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich (Teilflächen 1 und 2) sind die nachfolgenden unmaßstäblichen Lagepläne:

   

Ziel und Zweck der Planung


Nordöstlich von Neunkirchen sowie nordwestlich von Neckarkatzenbach plant die STARVERT Energy GmbH zwei Solarparks mit insgesamt 14,3 ha Größe. Darin sollen von Grünflächen umfasste Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen, die sich verträglich in die Landschaft integrieren. Ziel der Planungen ist die klimafreundliche Stromgewinnung mittels Solarenergie. Die Vorhaben sollen durch die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen planungsrechtlich gesichert werden.
Da die hierfür aufgestellten Bebauungspläne nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Offenlegung 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit den Umweltberichten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden 

vom  28.07.2025  bis  12.09.2025

unter den folgenden Links auf den Internetseiten der Gemeinden des GVV Kleiner Odenwald (Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach) veröffentlicht:

neben https://www.schwarzach-online.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/bauleitplanung auch

https://www.aglasterhausen.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplanung

https://www.neunkirchen-baden.de/leben-wohnen/leben-wohnen/bauflaechen/

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf den Internetseiten der Gemeinden des GVV Kleiner Odenwald eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen 
Zur Flächennutzungsplanänderung zu den Bebauungsplänen „Solarpark Neurott Neunkirchen“ und „Solarpark Neurott Neckarkatzenbach“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar: 

Art der Informationen / UrheberInhaltSchutzgut

Umweltbericht 
nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c
zur Änderung im Bereich des "Solarpark Neurott Neunkirchen"
vom 24.06.2025
Wagner+Simon Ingenieure GmbH

 
  • Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Flächennutzungs-plan und die Art der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
 
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbericht 
nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c
zur Änderung im Bereich des "Solarpark Neurott Neckarkatzenbach"
vom 24.06.2025
Wagner+Simon Ingenieure GmbH

 
  • Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Flächennutzungsplan und die Art der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
 
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
vom 23.01.2025

 
  • Hinweis auf Lage im Regionalen Grünzug
  • Hinweis auf Lage im Landschaftsschutzgebiet und auf eine potentielle Normenkollision und geplantes Zonierungsverfahren
  • Anregung zum Umweltbericht
  • Hinweise zum Artenschutz
  • Hinweise zur Lage im Naturpark
  • Anregungen zur Eingriffsregelung
  • Hinweise zum Bodenschutz und zu Altlasten
  • Hinweise zur Lage im Wasserschutzgebiet
  • Einwände bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Böden
 
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme
Verband Region Rhein-Neckar - Regionalverband
vom 17.01.2025

 
  • Aussagen zur Lage im Regionalen Grünzug
  • Aussagen zur Lage im Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
  • Erläuterung zur Betroffenheit von Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen  

 

Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
Stellungnahme zur Teilfläche Neckarkatzenbach 

Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 2 – höhere Raumordnungsbehörde
vom 16.01.2025

 

 
  • Aussagen zur Lage im Regionalen Grünzug
  • Aussagen zur Lage im Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
  • Hinweis zur Lage im Landschaftsschutzgebiet
 
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme zur Teilfläche Neunkirchen
Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 2 – höhere Raumordnungsbehörde
vom 16.01.2025

 
  • Aussagen zur Lage im Regionalen Grünzug
  • Aussagen zur Lage im Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz
 
Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Stellungnahme
Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
vom 15.01.2025

 
  • Angaben zur Bodenkunde
  • Hinweise zur Ingenieurgeologie
  • Hinweise zur Hydrogeologie 
  • Hinweise zur Rohstoffgeologie
 
Boden, Wasser

Stellungnahme
Naturpark Neckartal-Odenwald e.V.
vom 24.12.2024

 
  • Ausführungen zum Naturpark
  • Anregungen zu erneuerbaren Energien und Schutzgebieten 
 
Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim GVV Kleiner Odenwald zum Inhalt der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, 

  • z.B. per E-Mail an bauamt(at)aglasterhausen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) 

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. 

  • schriftlich an den GVV Kleiner Odenwald (Bürgermeisteramt Aglasterhausen, Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen),

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der GVV deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die er im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Aglasterhausen, den 24.07.2025

 

Der Verbandsvorsitzende

 

Anlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans:

   

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwarzach

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Schwarzach

Bebauungsplan „Hinter der Mühle II“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzach hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans  „Hinter der Mühle II“ im Ortsteil Unterschwarzach beschlossen, dem Planvorentwurf mit Datum vom 03.05.2024 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird

vom  03.06.2024  bis  05.07.2024

im Rathaus der Gemeinde Schwarzach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Schwarzach (https://www.schwarzach-online.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/bauleitplanung) eingestellt.


Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Schwarzach ist um eine zukunftsfähige Neuausrichtung ihrer Grundversorgung bemüht. Aus diesem Grund wurde ein Konzept zur Errichtung eines Ärzte- und Pflegezentrums im Ortsteil Unterschwarzach entwickelt. Demnach hat sich der Standort in Schwarzach beim Pflegeheim und Wildpark herauskristallisiert.

Der Neubau soll moderne Praxisräume für diverse ortsansässige Arztpraxen bereitstellen. Durch die gemeinsame Nutzung von Personal, medizinischen Geräten und Infrastruktur entstehen Kostenersparnisse und effiziente Arbeitsabläufe. Für die Patienten werden durch die vorgesehene Bündelung verschiedener funktional verknüpfter Pflege- und Betreuungs-Angebote kurze Wege geschaffen. So kann eine gut organisierte ambulante Versorgungsstruktur aufgebaut werden.
Zur Erreichung der städtebaulichen Ziele, zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen und für eine geordnete Erschließung und Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter der Mühle II" erforderlich.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.


Schwarzach, den 24.05.2024

Mathias Haas
Bürgermeister
 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwarzach

Bauleitplanung der Gemeinde Schwarzach
Bebauungsplan „Brestlich-Krummenäcker II"

- Beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB -

Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Brestlich-Krummenäcker II“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Inkraftteten des Bebauungsplans

Der Gemeinderat Schwarzach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2021 den Bebauungsplan „Brestlich-Krummenäcker II“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO), in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i. V. m. §§ 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) im vereinfachten und beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,95 ha und liegt südlich der Straße „Brestlich“ und westlich des „Kirchenwegs“ in Schwarzach, Gemarkung Unterschwarzach. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der beigefügten Planzeichnung dargestellt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.

Der Bebauungsplan mit den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit ihren Anlagen werden ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Schwarzach, Hauptstraße 14, 74869 Schwarzach während der üblichen Dienststunden sowie auf der Internetseite der Gemeinde Schwarzach (www.schwarzach-online.de) unter der Rubrik Wohnen & Leben / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Weitere Hinweise Brestlich II

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 1 BauGB) hingewiesen.

§ 215 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut:

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwarzach unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 GemO gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahren- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.

Schwarzach, den 16.12.2021

Mathias Haas, Bürgermeister

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